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Die Position "Allgemeinstrom" in einer Betriebskostenabrechnung ist nicht umlagefähig, da sie intransparent und unzureichend bezeichnet ist. Dies hat das Amtsgericht Waldkirch entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Baden-Württemberg gemäß der
Das Amtsgericht Waldkirch entschied zu Gunsten der Mieter. Die Position "Allgemeinstrom" sei mangels Transparenz und genauerer Bezeichnung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2022
Quelle: Amtsgericht Waldkirch, ra-online (vt/rb)
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