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Macht ein Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung geltend, dass der Eigenbedarf weggefallen ist, so muss er die Gründe dafür substantiiert darlegen. Der Schadensersatz wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst die Umzugskosten und die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten. Dies hat das Amtsgericht Waiblingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2016 erhielt die Mieterin einer Wohnung eine
Das Amtsgericht Waiblingen entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Der Schadenersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasse nach Auffassung des Amtsgerichts die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2019
Quelle: Amtsgericht Waiblingen, ra-online (zt/WuM 2019, 334/rb)
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Dokument-Nr. 27622
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