kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer eine Hotelübernachtung gebucht hat, kann diese nicht einfach wegen zuviel Schnee absagen. Dies gilt zumindest, solange das Hotel noch erreichbar ist, wie das Amtsgericht Viechtach entschieden hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber für sich und eine Begleitung 7 Tage Halbpension in einem Appartement im Rahmen eines Pauschalangebots für 248,50 EUR pro Person gebucht. Er stornierte aber kurzfristig seine Buchung, nachdem die Medien über ein Schneechaos berichtet hatten. Angeblich seien die Wanderwege nicht geräumt und Wintersport sei auch nicht möglich.
Der Hotelier klagte den Übernachtungspreis ein, er verwies darauf, dass die meisten Behinderungen einschließlich der Zufahrt bis zum geplanten Urlaubsbeginn wieder behoben waren. Die Einsatzkräfte der Katastrophenbehörden hätten die Lage sehr schnell in den Griff bekommen.
Die Richter gaben dem Wirt recht, denn bei einem
Der Hotelier müsse sich allerdings den Wert seiner ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, der in den verminderten Betriebskosten für Bewirtung, Zimmerreinigung, Wasser- und Stromverbrauch und Zurverfügungstellung von Bettwäsche und ähnlichem liege. Dies bezifferte das Gericht mit 30 % vom Preis. Außerdem sei die Kurtaxe abzuziehen.
Danach habe der Hotelier Anspruch auf Zahlung von 335,16 EUR (497,00 EUR Übernachtung mit Halbpension, abzgl. 18,20 EUR Kurtaxe. Rest: 478,80 EUR. Davon 30 % Abzug. Anspruch: 335,16 EUR)
Das Urteil ist aus dem Jahr 2006 und erscheint im Rahmen der Reihe "Schneechaos in Deutschland.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Viechtach
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Viechtach_2-C-46306_Schneechaos-Hoteluebernachtung-muss-auch-bei-zuviel-Schnee-bezahlt-werden-Keine-Stornierung-moeglich~N9038
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9038
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.