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Schimmel im Kinderzimmer und Käfer, die in großer Zahl in der gesamten Wohnung auftauchen, berechtigen den Mieter zur Minderung der Miete um die Hälfte. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Trier hervor.
Im vorliegenden Fall machten
Der
Das Amtsgericht Trier urteilte, dass die
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Trier (vt/st)
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Dokument-Nr. 13371
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