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Kann von einer von einem Wohnungseigentümer errichteten Gartenterrasse in eine Nachbarwohnung geschaut werden, so bedarf die Errichtung der Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung gemäß §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG. Liegt diese nicht vor, so muss die Terrasse entfernt werden. Dies hat das Amtsgericht Sinzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer einer Wohnung von einer anderen Wohnungseigentümerin die
Das Amtsgericht Sinzig entschied zu Gunsten
Die Beeinträchtigung
Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, so das Amtsgericht, dass die Kläger die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2019
Quelle: Amtsgericht Sinzig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27855
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