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Mieter dürfen Fahrradanhänger, die sie für ihre Kinder benötigen, im Hof abstellen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Im Fall stellte eine Berliner Familie mit zwei Kindern einen
Vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg unterlag er mit einer entsprechenden Klage. Der Richter stellte sich auf die Seite der Eltern. Er stellte fest, dass Mieter die
Siehe auch:
BGH, Urt. v. 10.11.2006, aus welchem hervorgeht, dass Mieter Kinderwagen im Hausflur abstellen dürfen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2007
Quelle: ra-online
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