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Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das
Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.
Das Amtsgericht hielt wegen der Schimmelbildung im Bad eine
Die zur Beseitigung der
Darüber hinaus habe der Mieter nach Ansicht des Amtsgerichts einen Anspruch aus Ersatz der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/WuM 2008, 477/rb)
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Dokument-Nr. 16626
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