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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 14.02.2013
107 C 277/12 -

Keine Wohnwerterhöhung durch freistehende Designerbadewanne

Mieterhöhung daher unbegründet

Eine freistehende Designerbadewanne stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. Eine darauf gestützte Mieterhöhung ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine freistehende Designerbadewanne ein wohnwerterhöhendes und damit eine Mieterhöhung begründendes Merkmal ist oder nicht.

Keine Wohnwerterhöhung durch freistehende Designerbadewanne

Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg stelle eine freistehende Designerbadewanne kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. Für das Vorliegen des Merkmals "modernes Bad" sei eine Einbaubadewanne erforderlich. In diesem Zusammenhang komme es nicht darauf an, ob die Badewanne besonders hochwertig ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)

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