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Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 22.12.2010
4 C 347/10 -

Ein modernes Bad kann älter als 20 Jahre sein

Voraussetzung ist eine neuzeitliche Ausstattung mit Boden- und türhohen Wandfliesen, Einbauwanne oder Einbaudusche sowie Stand-WC

Das Sondermerkmal "modernes Bad" im Berliner Mietspiegel 2009 kann bei einem 20 Jahre alten Badezimmer erfüllt sein. Erforderlich ist lediglich eine neuzeitliche Ausstattung des Bades mit türhoch verfliesen Wänden, Bodenfliesen, einer Einbauwanne oder Einbaudusche und einem Stand-WC. Dies hat das Amtsgericht Tiergarten entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin von den Mietern einer ihrer Wohnungen im April 2010 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Diese weigerten sich jedoch. Insbesondere bestand Streit darüber, ob die Wohnung über ein "modernes Bad" im Sinne des Sondermerkmals des Berliner Mitspiegels verfügte. Das Bad wurde in den neunziger Jahren ausgestattet. Es verfügte über eine türhohe Fliesung, eine Bodenverfliesung, eine Einbaubadewanne und ein Stand-WC.

Mieterhöhung war gerechtfertigt

Das Amtsgericht Tiergarten entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Mieterhöhung nach § 558 BGB zugestanden. Unter Zugrundelegung des Mietspiegelfelds L 11 des Berliner Mietspiegels 2009 sah das Gericht das Sondermerkmal "modernes Bad" als erfüllt an.

Modernes Bad lag vor

Nach Auffassung des Amtsgerichts liegt bereits dann ein modernes Bad vor, wenn die Wände des Bades türhoch mit Fliesen versehen sind, auf dem Boden Fliesen vorhanden sind, das Bad mit einer Einbaubadewanne oder Einbaudusche ausgestattet ist und ein Stand-WC vorhanden ist. Außerdem müssen die Ausstattungsmerkmale neuzeitlichem Standard entsprechen. Dies erfordere aber nicht ein Badeinbau in den letzten fünf bis zehn Jahren. Unter neuzeitlichem Standard sei nämlich ein solcher Standard zu verstehen, der den heutigen Ansprüchen und Voraussetzungen einer Mietwohnung entspricht. Davon konnte hier ausgegangen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2013
Quelle: Amtsgericht Tiergarten, ra-online (vt/rb)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2011, 319Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2011, Seite: 319

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