wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rottenburg a. Neckar, Urteil vom 04.10.1994
2 C 356/94 -

Nächtliches Duschen verboten: Hausordnung, die nächtliches Duschen verbietet, ist wirksam

Bewohner eines Mehrfamilienhauses können übrige Hausbewohner zu Verzicht auf nächtliches Duschen zwingen

Das Amtsgericht Rottenburg hat die Bewohnerin einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus dazu verurteilt, es zu unterlassen, in ihrer Wohnung in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, ausgenommen in begründeten Ausnahmefällen, zu baden und/oder zu duschen. Geklagt hatte der Bewohner einer Nachbarwohnung. Dieser sah sich durch das nächtliche Duschen der Beklagten gestört, da die Benutzung des Bades bzw. der Dusche durch baubedingte Umstände, insbesondere beim Auslaufen von Wasser, eine erhebliche Lärmeinwirkung auf seine Wohnung verursache.

Das Gericht billigte dem Kläger diesen Unterlassungsanspruch aufgrund der in dem Wohnhaus geltenden Hausordnung zu. Diese stelle einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Die Bestimmung der Hausordnung bezüglich des Duschens und Badens müsse als vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gewertet werden zugunsten der jeweiligen Mieter oder Miteigentümer, die dadurch das Recht erwerben sollen, von ihren Mitbewohnern die Einhaltung der Regelung in der Hausordnung zu verlangen.

Hausordnung intendiert Schutz der Mitbewohner

Nur diese rechtliche Auslegung der Hausordnung mache Sinn. Aus dem Wortlaut ergebe sich, dass die Mitbewohner geschützt werden sollen. U.a. werde eine Klausel "mit Rücksicht auf die Mitbewohner" begründet. Auch sei es sinnvoll, dass die Mitbewohner die Einhaltung der Hausordnung verlangen können, da der Vermieter, wenn er nicht im gleichen Haus wohne, nicht selbst von der Nichteinhaltung der Hausordnung betroffen sei.

Hausordnung muss unterschiedliche Interessen der Hausbewohner berücksichtigen

Die Bestimmung in der Hausordnung sei auch wirksam. Sie beinhalte gerade eine Abwägung zwischen dem Interesse der Beklagten, zu duschen und zu baden, wann sie wolle, und dem Interesse des Klägers, ungestört in seiner Wohnung zu wohnen. Auch berücksichtige das Verbot mögliche Ausnahmefälle. Die Uhrzeiten seien ebenfalls angemessen. Die Beklagte habe keine Gründe für ihr spätes Duschen und Baden vorgetragen, so dass kein Ausnahmefall im Sinne der Hausordnung angenommen werden könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Rottenburg (vt/we)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 1995, 163Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 1995, Seite: 163

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Rottenburg-a-Neckar_2-C-35694_Naechtliches-Duschen-verboten-Hausordnungdie-naechtliches-Duschen-verbietetist-wirksam~N11058

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11058 Dokument-Nr. 11058

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.