wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 09.04.2009
48 C 292/09 -

Fluggesellschaft kann betrunkenem Flugpassagier die Beförderung verweigern

Passagier hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Nichtbeförderung

Offensichtlich alkoholisierten Passagieren dürfen Fluggesellschaften das Einsteigen in das Flugzeug untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor. Dem Passagier steht - soweit er das Verhalten selbst veranlasst hat - auch keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu.

Im zugrunde liegenden Fall wollten zwei Passagiere von München nach Dubai fliegen. Beim Check-In stellte der Supervisor der Fluggesellschaft bei den Passagieren eine Alkoholfahne feste und stellte den zunächst lediglich vorläufige Bordkarten aus. Die endgültigen Bordkarten sollten die Passagiere erst am Flugsteig bekommen. Dort aber tobten die Reisenden und wollten sich von einem dunkelhäutigen Mitarbeiter nicht kontrollieren lassen. Der Supervisor informierte zur Vorsicht die Bundespolizei und hielt Rücksprache mit dem Flugkapitän. Man entschloss sich im Interesse der Flugsicherheit die Beförderung zu verweigern.

Mehrkosten wegen Ersatzflug

Die beiden Passagiere reisten danach am nächsten Tag mit einer anderen Fluggesellschaft nach Dubai und wollten ihre Mehrkosten in Höhe von ca. 1.030 Euro ersetzt bekommen.

Gericht weist Klage ab - Passagier haben Nichtbeförderung selbst veranlasst

Das Amtsgericht Rostock wies ihre Klage ab. Die Nichtbeförderung sei sachlich gerechtfertigt gewesen, führte das Gericht aus. Die Passagiere hätten ihre Nichtbeförderung durch unangemessenes Verhalten selbst veranlasst.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2010
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Rostock_48-C-29209_Fluggesellschaft-kann-betrunkenem-Flugpassagier-die-Befoerderung-verweigern.news10382.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10382 Dokument-Nr. 10382

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.