kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verkürzt sich die Reise aufgrund eines verspäteten Hinflugs wegen eines Fluglotsenstreiks, so besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Ein Anspruch auf Ersatzzahlung wegen entgangener Urlaubsfreude besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger bei der Beklagten eine Kreuzfahrt. Darin enthalten war auch der Rückflug mit einem Rail & Fly Ticket. Ziel waren die Kanarischen Inseln und Madeira. Der Hinflug sollte um 9.50 Uhr starten. Aufgrund eines Fluglotsenstreiks in Spanien startete das Flugzeug erst um 19.00 Uhr, so dass das Schiff erst einen Abend später ablegen konnte. Hierdurch kam es zu einer Änderung der Reiseroute. Des Weiteren verspätete sich der Rückflug um zwei Stunden, so dass der Kläger seinen Anschlusszug verpasste und von seinem Sohn nach Hause gefahren werden musste. Der Kläger machte nunmehr folgendes geltend: Eine Minderung des Reisepreises, wegen fehlender Reiseleitung und mangels Information durch die Beklagte am Abflughafen und wegen der
Das Amtsgericht Rostock entschied, dass der Kläger gegen die Beklagte gemäß § 651 d Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises im Zusammenhang mit dem verspäteten Hinflug und der
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass ein Minderungsanspruch wegen fehlender Reiseleitung und mangels Information durch die Beklagte am Abflughafen nicht bestand. In dem Fall war nicht ersichtlich, welche geschuldeten Leistungen die Beklagte nicht erbrachte. Persönliche Vorstellungen über die Betreuung am Flughafen rechtfertigten alleine keine Feststellung eines Mangels.
Ebenfalls kam nach Auffassung des Amtsgerichts kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner bzw. entgangener Urlaubsfreude in Betracht. Ein solcher Anspruch setzt gemäß § 651 f Abs. 1 BGB eine Verschulden des Reiseveranstalters voraus. Die
Nach Ansicht des Amtsgerichts war die Forderung auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2012
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Rostock_47-C-29911_Reiseverkuerzung-aufgrund-eines-Fluglotsenstreiks-berechtigt-zur-Reisepreisminderung~N14180
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14180
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.