wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 06.04.2005
45 C 367/05 -

Pauschaltourist muss Flugverschiebung hinnehmen

Flugzeitänderung von 6.00 Uhr auf 18.25 Uhr ist nur eine Reiseunannehmlichkeit für Pauschalreisende

Wenn bei einer Pauschalreise die Abflugzeit von 6.00 Uhr morgens auf 18.25 Uhr abends verlegt wird, muss der Reisende dies hinnehmen. Eine solche Verlegung des Flugs stellt nur eine Unannehmlichkeit, nicht aber einen Reisemangel dar. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.

Im Fall sollte der Reisende um 6.00 Uhr morgens in Düsseldorf zu seiner viertägigen Pauschalreise nach Antalya starten. Einige Tage vor der Abreise teilte das Reiseunternehmen mit, dass der Abflug auf 18.25 Uhr verlegt worden sei.

Vor dem Amtsgericht Duisburg klagte der Reisende wegen der Verkürzung seines Urlaubs auf Reisepreisminderung. Der Richter wies die Klage allerdings ab.

Der erste wie der letzte Tag einer Pauschalreise stellten keine Urlaubstage im "eigentlichen Sinne" dar. Eine Flugzeitverlegung von 6.00 Uhr morgens auf 18.25 Uhr abends, die vier Tage vor Reiseantritt mitgeteilt wurden, sei kein entschädigungspflichtiger Reisemangel, sondern bloß eine "Reiseunannehmlichkeit", führte das Gericht aus. Diese Unannehmlichkeit sei im Zeitalter des Massentourismus entschädigungslos hinzunehmen.

der Leitsatz

BGB §§ 651 d, 651 c

Als Reisemangel können Flugzeitänderungen erst dann angesehen werden, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen sind. Flugzeitänderungen innerhalb dieser beiden Tage ohne Verlust der Nachtruhe sind als Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Dies beruht darauf, dass beim Charterflugverkehr die Flugzeiten nicht so sehr im Vordergrund stehen wie beim Linienflug. Daher ist eine rechtzeitig mitgeteilte Verlegung des Hin- oder Rückfluges in den vorstehend aufgezeigten Grenzen zu tolerieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2006
Quelle: ra-online, Amtsgericht Duisburg (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2005, 214Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2005, Seite: 214

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Duisburg_45-C-36705_Pauschaltourist-muss-Flugverschiebung-hinnehmen.news2544.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2544 Dokument-Nr. 2544

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.