wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 29.11.2013
47 C 238/13 -

Erhebliche Reiseänderung bei Nichtanlaufen eines Hafens kann Minderung des Reisepreises von 50 % rechtfertigen

Nichtanlaufen eines Hafens begründet keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und rechtfertigt daher keinen Schaden­ersatz­anspruch wegen vertaner Urlaubszeit

Werden während einer 14-tägigen Südamerika-Kreuzfahrt die Falkland-Inseln nicht wie geplant für einen Tag angelaufen, so liegt eine erhebliche Reiseänderung vor, welche eine Reisepreisminderung von 50 % rechtfertigt. Durch das Nichtanlaufen eines Hafens wird die Reise jedoch nicht erheblich beeinträchtigt, so dass kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer 14-tägigen Südamerika-Kreuzfahrt im Jahr 2012 lief das Schiff nicht wie geplant für einen Tag einen Hafen der Falkland-Inseln an, sondern einen in Uruguay. Ein Ehepaar war damit aber nicht einverstanden. Da der Reiseveranstalter vorerst letztmalig die Inseln ansteuern wollte, hatte das Ehepaar diese letzte Gelegenheit nutzen wollen, um die Falkland-Inseln zu besuchen. Es machte daher wegen des Nichtanlaufens eine Reisepreisminderung geltend. Zudem verlangte das Ehepaar unter anderem Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit.

Anspruch auf Reisepreisminderung bestand

Das Amtsgericht Rostock bejahte zunächst einen Anspruch auf Reisepreisminderung (§ 651 d Abs. 1 BGB). Denn durch das Nichtanlaufen der Falkland-Inseln sei es seiner Ansicht nach zu einer erheblichen Reiseänderung gekommen. Es habe daher ein Reisemangel vorgelegen. Der Besuch der Falkland-Inseln sei angesichts der geografischen und politischen Lage sowie des Tiervorkommens ein Höhepunkt der Reise gewesen.

Minderung des Tagesreisepreises von 50 %

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei eine Minderung des Tagesreisepreises von 50 % gerechtfertigt gewesen. Zwar sei ein Reisehöhepunkt weggefallen. Es sei aber zu beachten gewesen, dass das Nichtanlaufen der Falkland-Inseln durch das Anlaufen eines anderen Hafens teilweise kompensiert wurde. Zudem haben dem Ehepaar weiterhin die Unterkunft, die Verpflegung sowie die Freizeitmöglichkeiten auf dem Schiff zur Verfügung gestanden. Unerheblich für die Minderungshöhe sei gewesen, dass der Besuch der Falkland-Inseln für das Ehepaar besonders wichtig war.

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubsfreude

Ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 651 f Abs. 1 BGB wegen vertaner Urlaubsfreude verneinte dagegen das Amtsgericht. Aus Sicht des Richters sei die Reise durch die Änderung weder vereitelt noch erheblich beeinträchtigt worden. Denn an den übrigen 13 Tagen sei sie vertragsgemäß durchgeführt worden. Der Charakter der Kreuzfahrt als Südamerika-Reise sei nicht beeinträchtigt worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2014, 157/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Rostock_47-C-23813_Erhebliche-Reiseaenderung-bei-Nichtanlaufen-eines-Hafens-kann-Minderung-des-Reisepreises-von-50-Prozent-rechtfertigen~N18520

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18520 Dokument-Nr. 18520

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.