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Wird eine Person von einem Hund in die Hand gebissen, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 EUR begründen. Jedoch ist der Person ein Mitverschulden von 30 % anzulasten, wenn der Biss auf das versuchte Streicheln des fremden Hundes zurückzuführen ist. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 beförderte eine Taxifahrerin eine Frau mitsamt ihrem Hund, ein Jack-Russel-Terrier. Der Hund saß auf dem Schoss der Frau und leckte vor Fahrtbeginn die
Das Amtsgericht Rheine entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 EUR zu. Die Beklagte hätte als Halterin des Hundes dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Hund nicht die Klägerin biss.
Der Klägerin sei aber nach Auffassung des Amtsgerichts ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2021
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30851
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