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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 04.06.2020
31 C 38/19 -

Unwirksamer Beschluss über Baumfällung bei Möglichkeit der Baumerhaltung

Prüfung möglicher weniger eingreifender Maßnahmen

Der Beschluss einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft über eine Baumfällung ist unwirksam, wenn die Möglichkeit der Erhaltung des Baumes besteht. Es besteht die Pflicht zur Prüfung möglicher weniger eingreifender Maßnahmen. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung in Potsdam im August 2019 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich das Fällen einer Erle. Der Wohnungseigentumsverwalter war der Meinung, dass die Erle umsturzgefährdet sei und verwies auf die von der zuständigen Behörde erteilte Fällgenehmigung von Oktober 2017. Mehrere Wohnungseigentümer waren mit der Baumfällung nicht einverstanden und erhoben gegen den Beschluss Klage. Sie zweifelten an, dass die Erle umsturzgefährdet sei. Die Erle könne vielmehr erhalten werden.

Beschluss über Baumfällung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Das Amtsgericht Potsdam entschied zugunsten der Kläger. Der Beschluss zur Baumfällung widerspreche ordnungsgemäßer Verwaltung. Denn die Wohnungseigentümer haben ihren Ermessensspielraum nicht ausreichend ausgeübt. Die Entscheidung sei auf Basis unzutreffender Annahmen getroffen worden. Den Wohnungseigentümern hätte es oblegen festzustellen, ob andere, weniger eingreifende Maßnahmen noch erforderlich, möglich und gewünscht waren, um die Bäume zu erhalten.

Keine akute Umsturzgefahr

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine akute Umsturzgefahr nicht bestanden. Dagegen spreche schon, dass zwischen der Fällgenehmigung und der Eigentümerversammlung ca. zwei Jahre lagen und der Baum immer noch steht. Es habe zudem zahlreiche, auch heftige Stürme in den letzten Jahren gegeben, ohne dass der Baum umgestürzt war. Insofern spreche viel dafür, dass Kronenpflegemaßnahmen oder ähnliches ausreichend gewesen wären, um den Baum erhalten zu können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2021
Quelle: Amtsgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2020, 1634Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 1634

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