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Ist an einer Ampelkreuzung ein "grüner Pfeil" angebracht, so darf zwar auch bei Rot rechts abgebogen werden. Der Autofahrer muss aber zuerst an der Haltelinie stehen bleiben. Ein Halt vor Erreichen der Haltelinie genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2003 bog eine Autofahrerin an einer
Das Amtsgericht Pinneberg verurteilte die Autofahrerin wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer
Es komme nach Ansicht des Amtsgerichts nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer vor Erreichen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2017
Quelle: Amtsgericht Pinneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24876
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