wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 09.01.2004
33 OWi 306 Js 20989/03 -

Rechtsabbiegen an Kreuzung mit "grünem Pfeil" setzt Halten an der Haltelinie voraus

Halt vor Erreichen der Haltelinie unbeachtlich

Ist an einer Ampelkreuzung ein "grüner Pfeil" angebracht, so darf zwar auch bei Rot rechts abgebogen werden. Der Autofahrer muss aber zuerst an der Haltelinie stehen bleiben. Ein Halt vor Erreichen der Haltelinie genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2003 bog eine Autofahrerin an einer Kreuzung, dessen Ampel Rot zeigte, aber mit einem "Grünpfeil" versehen war, nach rechts ab, ohne zuvor an der Haltelinie angehalten zu haben. Da sie dabei von einer Polizeibeamtin beobachtet wurde, erhielt die Autofahrerin einen Bußgeldbescheid. Damit war die Autofahrerin nicht einverstanden und erhob Einspruch. Sie führte an, bereits vor der Haltelinie als zweiter PKW an der Ampel gehalten zu haben und den Kreuzungsbereich von dieser Position habe einsehen können. Ein nochmaliges Halten an der Haltelinie sei daher überflüssig gewesen.

Fahrlässige Ordnungswidrigkeit aufgrund fehlenden Halts an der Haltelinie

Das Amtsgericht Pinneberg verurteilte die Autofahrerin wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 50 EUR. Beim "grünen Pfeil" sei das Rechtsabbiegen trotz Rotlichts nur erlaubt, wenn der Fahrzeugführer zuvor an der Haltelinie angehalten habe. Damit soll ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn erreicht werden, weil der Fahrzeugführer durch das Anhalten im stärkeren Maße die freigegebenen Verkehrsrichtungen, insbesondere den querenden Radfahrer- und Fußgängerverkehr, beobachten könne, als beim Abbiegen ohne Fahrtunterbrechung. Es gelten grundsätzlich ähnliche Maßstäbe, wie für das Halten beim Stoppschild.

Halt vor Erreichen der Haltelinie unbeachtlich

Es komme nach Ansicht des Amtsgerichts nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer vor Erreichen der Haltelinie bereits angehalten habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2017
Quelle: Amtsgericht Pinneberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2004, 667Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2004, Seite: 667

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Pinneberg_33-OWi-306-Js-2098903_Rechtsabbiegen-an-Kreuzung-mit-gruenem-Pfeil-setzt-Halten-an-der-Haltelinie-voraus~N24876

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24876 Dokument-Nr. 24876

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.