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Bricht ein Verkäufer vorzeitig eine Ebay-Auktion ab, so kommt jedenfalls dann kein Kaufvertrag zustande, wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. Der Käufer hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Herausgabe. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Mann im Dezember 2012 sein Motorrad über die Auktionsplattform Ebay versteigern. Jedoch beendete er die Auktion noch vor Erreichen des Mindestpreises. Dennoch meinte der zu diesem Zeitpunkt mit 610 € Höchstbietende, dass ein
Das Amtsgericht Neuwied verneinte einen Anspruch auf Herausgabe des Motorrads gemäß § 433 Abs. 1 BGB. Denn zwischen den Parteien sei kein
Durch den vorzeitigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2014
Quelle: Amtsgericht Neuwied, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17708
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