kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Verpflichtung zur Pflege des Gartens im Rahmen eines Mietvertrages bedeutet nicht, dass der Vermieter die Kosten für schwere Arbeiten wie das Fällen oder den Rückschnitt von Bäumen über die Betriebskosten vom Mieter zurückholen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor.
Im zugrunde liegenden Fall forderte eine
Die Klage hatte laut Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße keine Aussicht auf Erfolg, da die angeführten Maßnahmen nicht auf die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Neustadt-an-der-Weinstrasse_5-C-7308_Pflege-des-Gartens-durch-Mieter-umfasst-keine-Baumfaellarbeiten~N11163
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11163
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.