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Wer eine "modernisierte" Ferienwohnung mietet, muss sich mit einem 20 Jahre alten Bad und anderen Mängeln nicht zufrieden geben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuruppin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall mietete der spätere Kläger ein Ferienhaus. Im Reiseprospekt wurde es als "modernisiertes" Ferienhaus angeboten. Tatsächlich war das Bad aber 20 Jahre alt und wies erhebliche
Das Gericht stellte zunächst seine örtliche Zuständigkeit für den in Rede stehenden Streit fest. § 29 Abs. 1 ZPO (Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes) begründe für Streitigkeiten aus einem Ferienhausvertrag die Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk sich das Ferienhaus befindet, führte das AG Neuruppin aus.
Es folgte dem Vortrag des Reiseveranstalters, der Reisende habe den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 6255
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