kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Kosten für die vom Hausmeister ausgeführten Garten- und Reinigungsarbeiten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind jedoch die Kosten für den Austausch von Glühbirnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rechnete die Vermieterin gegenüber ihren Mietern über die
Das Amtsgericht Münster entschied, dass die Mieter die Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten zu tragen hatten. Denn zu den umlagefähigen Aufgaben eines Hausmeisters gehören die Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, einschließlich der Schneeräumung sowie die Gartenpflege und die Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Dies seien typische, üblicherweise anfallende körperliche Arbeiten eines Hauswarts und können daher als
Dagegen habe die Vermieterin nach Ansicht des Amtsgerichts nicht die Kosten für den Austausch der Glühbirnen über die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenster_7-C-468711_Hausmeisterkosten-als-Betriebskosten-Garten-und-Reinigungsarbeiten-sind-als-Hausmeisterkosten-umlagefaehig~N18052
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18052
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.