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Umzäunen die Mieter eines Hauses den mitgemieteten Garten mit einem Maschendrahtzaun und liegt nur eine geringe optische Beeinträchtigung des Gesamtgrundstücks vor, so muss der Vermieter die Einfriedung hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass der
Es habe nach Auffassung des Gerichts auch keine Veränderung des Gesamtgrundstücks vorgelegen. Denn der geplante
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2013
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1997, 486/rb)
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Dokument-Nr. 15980
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