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Ist laut einem Wohnungsmietvertrag der Erdgeschossmieter zur Vornahme des Winterdienstes verpflichtet, können die Kosten des Winterdienstes nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob andere Mietverträge abweichende Regelungen enthalten. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut der
Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung der Kosten für den
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei es unerheblich, ob die Klägerin mit anderem Mietern anderweitige mietvertragliche Regelungen vereinbart hat. Es komme allein auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrag an. Wenn eine Vermieterin mit unterschiedlichen Mietparteien nicht gleich lautende Mietverträge abschließt, gehe das zu ihren Lasten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2022
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2022, 615/rb)
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Dokument-Nr. 32443
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