kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass auch die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall unzumutbar sein kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kläger und Beklagter sind Eigentümer je einer Wohnung einer
Der Beklagte, der vorgerichtlich noch erklärt hatte, dass es sich um eine bloße
Der Kläger fühlte sich durch diese Kameras beeinträchtigt. Er gab an, nicht aufgenommen werden zu wollen, wenn er sich auf Gemeinschaftseigentum aufhalte. Der Antrag des Beklagten auf Genehmigung der Überwachungskamera sei im Oktober 2018 schon gar nicht erst auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gesetzt worden.
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht und verurteilte den Beklagten, es zu unterlassen die
Gemäß § 14 Nr. 1 WEG sei jeder
In der Installation der Wildcam habe eine Beeinträchtigung vorgelegen, die das Maß des Zulässigen überschreitet. Unstreitig sei, dass die Wildcam in Richtung Gemeinschaftsgarten positioniert war. Es komme auch nicht darauf an, ob die Wildcam lediglich in einer Weite von drei Metern filmen könne oder darüber hinausgehend. Die Rechtsprechung sehe es regelmäßig sogar als ausreichend an, dass durch das Vorhandensein einer derartigen
Es fehle auch an der notwendigen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Das Gericht verkenne hierbei nicht, dass das Interesse der Beklagten grundsätzlich nachvollziehbar sei und aufgrund der entsprechenden Darlegungen auch durchaus ein erhöhtes Sicherheitsinteresse bestehen möge. Dies führe aber nicht dazu, dass die Beklagte berechtigt sei, ohne jedwede Kontrollmöglichkeit durch die Gemeinschaft, Teile des Gemeinschaftseigentums zu überwachen. Zudem habe der Beklagte die Absicht weiterer Überwachungsmaßnahmen in einer E-Mail vom 1. September 2018 konkret angekündigt in der der Beklagte wörtlich schreibt: "[...] Und wer weiß, vielleicht lege ich mir doch noch eine SpyCam zu".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_484-C-1818618-WEG_Wohnungseigentuemer-kann-Installation-von-Ueberwachungskameras-untersagt-werden~N27418
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27418
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.