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In der Regel ist ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern nicht ermessensfehlerhaft. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall arbeitet der Kläger als Rechtsanwalt in Berlin und ist
Die Eigentümerversammlung fasste am 03.06.2016 unter anderem folgenden Beschluss:
"In 2017 erfolgt die Beauftragung der Firma A.(...) für die Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern (...). Die Finanzierung der umlagefähigen Maßnahme in Höhe von ca. € 3,33 je
Der Beschluss wurde vom Kläger, soweit er seine Wohnung betrifft, angefochten. Er ist der Meinung, dass die
Die beklagte Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwalterin, ist der Meinung, dass der Beschluss rechtmäßig ist. Das Amtsgericht München gab der Hausverwalterin Recht.
Der Beschluss sei nicht zu beanstanden. Er beinhalte keinen Eingriff in das Sondereigentum des Klägers, da die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24851
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