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Enthält die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine eindeutig anderslautende Erklärung, stehen Bäume im Gemeinschaftseigentum der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit eine Klage auf Entfernung bzw. hilfsweise auf Rückschnitt eines Wildkirschbaums ab, da die Klage nur gegen einen anderen Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt erhoben worden war.
Die Klägerin und die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mitglieder einer
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Fällung, hilfsweise den
In der
Das Amtsgericht München gab der Beklagten Recht. Zwar könnten die
Das in der Teilungsordnung dann weiter festgelegte Recht zur Gartengestaltung, also etwa die Auswahl der Bepflanzung, das Anlegen von Beeten etc., beinhalte keine Pflicht, die im Gemeinschaftseigentum stehenden, vom Freiflächengestaltungsplan der Stadt München vorgesehenen und damit behördlich geforderten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 25341
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