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Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, die Stromversorgung zu unterbinden. Es bestehen auch für den Zeitraum der Vorenthaltung des Mietobjekts gewisse Mindestpflichten für den Vermieter. Dazu gehört die Bereitstellung der grundlegenden Versorgungsstandards. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall schlossen
Der
Die zuständige Richterin hielt die einstweilige Verfügung jedoch aufrecht. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 15113
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