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Ohne Einsicht in die Kostenbelege ist das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt ein Münchner Mieter im August 2010 seine
Der Verbrauch sei viel zu hoch angesetzt, meinte der Mieter und zahlte nicht. Es sei alles in Ordnung, meinte der Vermieter und erhob Klage vor dem Amtsgericht München.
Der zuständige Richter gab der Klage statt. Die Betriebskostenrechnung sei nicht zu beanstanden. Zu einer ordnungsgemäßen
Soweit der Beklagte den "zu hohen Verbrauch" bemängele, habe dieser seinen Vortrag nicht weiter präzisiert. Unstreitig sei er seinem Anspruch auf Belegeinsicht nicht nachgekommen. Ohne Einsicht in die Kostenbelege sei aber das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ansonsten ordnungsgemäßen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 14900
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