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Mieter müssen den Einbau neuer Fenster nur dulden, wenn der Vermieter die Modernisierung zuvor in einer Modernisierungsankündigung hinreichend begründet. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Vermieter pauschal behauptet, die neuen Fenster dienten der Energieeinsparung. Der Vermieter muss auch den bisherigen und den neuen U-Wert mitteilen. Dies entschied das Amtsgericht München.
In einem älteren Wohnhaus in München wurden vom Eigentümer umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang sollten in einer Wohnung sämtliche
Darauf hin erhob die
Der zuständige Richter wies die Klage ab. Die
Grundsätzlich müsse ein Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Energie dulden, es sei denn, diese würden für ihn eine Härte bedeuten, die nicht zu rechtfertigen sei. Damit der Mieter in die Lage versetzt werde, die Zumutbarkeit zu überprüfen, etwaige Härtegründe vorzubringen und abzuwägen, ob er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen solle, müsse der
Dies liege hier nicht vor. Hier würde die
Auch im Prozess sei die Ankündigung nicht wirksam nachgeholt worden. Grundsätzlich sei dies auf zwei Arten möglich. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht München
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Dokument-Nr. 9691
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