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Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall mietete ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von 13 und 16 Jahren im Mai 2013 ein Einfamilienhaus in Grünwald bei München zu einem monatlichen Mietzins von 3.730 Euro an. Im Rahmen der
Von Anfang an zahlten die
Die
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab der Räumungsklage statt. Der Beklagte
Das Gericht entschied daher, dass die
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21798
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