kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Grundsätzlich hat ein Fahrgast einer Straßenbahn sich ausreichend festzuhalten. Tut er dies nicht, kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn er bei einer Abbremsung der Straßenbahn zu Fall kommt. Kommt es allerdings aufgrund einer Vollbremsung zum Sturz bevor man einen zuverlässigen Halteplatz gefunden hat, haftet der Halter der Straßenbahn. Beim Schmerzensgeld ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich um eine Gefährdungshaftung handelt; dies reduziert das angemessene Schmerzensgeld erheblich. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stieg der spätere Kläger Ende Juli 2007 in eine vollbesetzte Münchner
Der Fahrgast verlangte darauf hin von den Betreibern der
Darauf hin erhob der Fahrgast Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm dem Grunde nach Recht, sprach allerdings ein wesentlich geringeres Schmerzensgeld zu.
Grundsätzlich hafte der Halter einer Tram für Schäden beim Betrieb der Fahrzeuge. Allerdings müsse ein Fahrgast sich auch selbst um seine Sicherheit kümmern. Halte er sich nicht ausreichend fest, könne er keinen oder jedenfalls keinen vollen Schadenersatz fordern.
Allerdings könne von einem Fahrgast nicht in jeder Situation erwartet werden, dass er sich ausreichend festhalte. Ausnahmen gebe es z.B. dann, wenn der Fahrgast gerade dabei sei, seinen Fahrausweis zu entwerten, wozu er schließlich verpflichtet sei. Eine Ausnahme stelle auch die Situation da, in der der Fahrgast gerade dabei sei, sich hinzusetzen.
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die
Die Brille des Klägers sei daher zu bezahlen. Allerdings seien die Schmerzensgeldvorstellungen überhöht. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass das Schmerzensgeld allein auf Grund der
Der Kläger war weder krankgeschrieben, noch erlitt er eine bleibende Verletzung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Wunde genäht werden musste, sei ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 100,- Euro angemessen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2010
Quelle: ra-online, AG München
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_343-C-2713608_AG-Muenchen-zum-Schmerzensgeldanspruch-beim-Sturz-in-einer-Strassenbahn~N9034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9034
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.