kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungsfähig, jedoch nicht bei Bagatellschäden. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Klägerin im vorliegenden Fall besitzt einen geleasten Opel Corsa, der im Februar 2011 erstmals zugelassen wurde. Am 2.11.13 parkte sie diesen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Der Unfallgegner fuhr am 2.11.13 in die linke Fahrzeugtür des abgestellten Opel Corsa, wodurch die linke Türe leicht verdrückt und verschrammt wurde. Die Klägerin gab ein
Die
Die Richterin gab nun der
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, wenn die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist, um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können. Ob die Begutachtung tatsächlich erforderlich und zweckmäßig ist, richtet sich nach der Sicht des Unfallgeschädigten. Es kommt darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter die Einschaltung des Sachverständigen für notwendig halten durfte. Für die Beurteilung durch das Gericht, ob aus der Sicht des Geschädigten das Gutachten notwendig war oder ob auch ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätte (-was wesentlich kostengünstiger ist-) kann der später ermittelte, tatsächlich entstandene, Schaden berücksichtigt werden.
Das Amtsgericht München sieht den Schaden von 840 Euro als Bagatellschaden an. Die Gutachtenskosten sind damit nicht erstattungsfähig.
Sonstige Gründe, dass trotz des Bagatellschadens ein Gutachten erforderlich gewesen wäre, hat das Gericht nicht festgestellt. Es habe sich um einen kleinen Blechschaden gehandelt, technische Teile und tragende Karosserieteile seien nicht betroffen gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_331-C-3436613_Keine-Erstattung-der-Kosten-fuer-Sachverstaendigengutachten-zur-Beweissicherung-und-Feststellung-der-Schadenshoehe-bei-Bagatellschaeden~N18649
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18649
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.