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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der vorübergehende Verlust eines Fernsehkabelanschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls begründet. Das Gericht wies damit einen Antrag auf Zahlung von 1.600 Euro an Schadensersatz aufgrund des Nutzungsausfalls eines digitalen Fernsehkabelanschlusses ab.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich vertraglich zur Bereitstellung eines TV-Basis HD Kabelanschlusses verpflichtet. Seit dem 13. Februar 2017 war kein
Der Kläger ist der Auffassung, dass die Beklagte - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum
Die Beklagte ist der Auffassung, dass sie von der Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Leistungen frei geworden sei. Ein Schadensersatzanspruch stehe dem Kläger nicht zu. Der streitgegenständliche Fernsehanschlusses sei mit einem Internet-Anschluss nicht vergleichbar. Der Kläger habe Fernsehprogramme sowohl terrestrisch als auch über das
Das Amtsgericht München sah keinen Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 25595
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