kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass dem Inhaber eines Smartphones im Falle des Nutzungsausfalles auf Grund eines Defekts des Geräts kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte bei dem beklagten Inhaber eines Handy-Shops in Ennepetal im Mai 2014 ein neues
Im September 2014 fiel die Touch-Funktion des Smartphones aus, sodass die Klägerin den Beklagten in dessen Geschäft aufsuchte und um
Neben dem hieraus entstandenen Streit zwischen den Beteiligten, ob der Beklagte zur
Die Klägerin vertrat daher in erster Instanz bei dem Amtsgericht Schwelm die Auffassung, dass ihr der Ersatz eines Nutzungsausfallschadens in Höhe von einem Euro täglich zustehe. Im Verlauf des Rechtsstreits in erster Instanz behauptete die Klägerin, am 29. März 2016 ein adäquates
Das Amtsgericht Schwelm gab der Klage im Hinblick auf die begehrte Neulieferung eines Mobiltelefons statt, wies sie aber hinsichtlich des Nutzungsausfalls ab. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere aus, dass der Klägerin keine
Die Klägerin legte gegen das Urteil Berufung ein und hielt weiterhin an ihrem Anspruch auf
Das Landgericht Hagen wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Schwelm im Ergebnis. Danach steht der Klägerin keine
Letztlich lasse sich der Streit auf die Frage zurückführen, ob sich der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des mobilen Internets in Folge des Ausfalls des hierzu erforderlichen Endgerätes typischerweise als solcher auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirke. Dieser konkrete Fall des Ausfalls der Nutzung eines Smartphones sei in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung – soweit ersichtlich – bislang nicht entschieden worden. Der Ausfall des Internetzugangs könne nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu einem erstattungsfähigen Vermögensschaden führen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.01.2013 - III ZR 98/12 -). In dieser Entscheidung werde zudem ausgeführt, dass der Bundesgerichtshof den Ersatz für den Ausfall der Nutzung von Wohnmobilen, Motorsportbooten, Wohnwagen, privaten Schwimmbädern und Pelzmänteln verneint, den Ersatz für den Ausfall der Nutzung von Kraftfahrzeugen, Wohnhäusern und Ferienwohnungen hingegen zugesprochen habe. In der Rechtsprechung der Instanzgerichte sei darüber hinaus ein Nutzungsausfallersatz für Kücheneinrichtungen, Fahrräder sowie Fernsehgeräte zuerkannt und für einen PC und einen Laptop für möglich gehalten worden.
Der Ausfall der Nutzung des mobilen Internets mittels eines Smartphones wirke sich jedoch derzeit nicht typischerweise auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant aus. Hier komme es allein auf den Umstand an, ob die mobile, also jederzeit und überall mögliche Nutzung des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2017
Quelle: Landgericht Hagen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hagen_7-S-7016_Smartphonebesitzer-steht-bei-Nutzungsausfall-wegen-Defekt-keine-Ausfallentschaedigung-zu~N23831
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23831
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.