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Bei unsachgemäßer Nutzung einer Ballettstange und einer dadurch verursachten Verletzung besteht kein Schmerzensgeldanspruch gegen einen Sportverein. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mitglied in einem Münchner Sportverein. Er ist 75 Jahre alt und 125 Kilogramm schwer. Er buchte einen Ballettkurs für Senioren bei seinem
Der Kläger gibt an, die Schraube richtig und fest verschraubt zu haben. Er habe auf dem linken Fuß seitlich zur Stange gestanden. Sein gesamtes rechtes Bein habe auf der Ballettstange gelegen. Die rechte Gesäßhälfte sei teilweise auf der Ballettstange gewesen, als die Ballettstange plötzlich unter ihm nachgab und etwa 50 Zentimeter bis auf Kniehöhe nach unten gerutscht sei. Er sei in diesem Moment in sein linkes
Der Kläger verlangt nun von seinem
Die Richterin des Amtsgerichts München wies die Klage auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 18277
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