kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Besteigt jemand alkoholisiert ein Taxi, muss er damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet er daher die Bezahlung der Kosten für die Reinigung. Ein Mitverschulden des Taxifahrers ist dann anzunehmen, wenn der Fahrgast gebeten hatte, anzuhalten, dieser Bitte vom Taxifahrer aber nicht Folge geleistet wurde. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Münchner mit seiner Freundin nach einem Besuch auf dem
Das sei so nicht richtig, entgegnete dieser. Zu Fahrbeginn habe er sich noch fit gefühlt. Er habe auch nur zwei Maß Bier in vier Stunden getrunken, sei deshalb auch nicht stark alkoholisiert gewesen. Außerdem habe er dem Fahrer sofort gesagt, dass ihm schlecht sei. Dieser habe aber, obwohl es ihm möglich gewesen sei, nicht angehalten, sondern ihn nur beschimpft.
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München sprach dem Taxifahrer die Hälfte seiner Schadenersatzforderung zu. Unstreitig habe der Beklagte sich während der Taxifahrt in dem vom Kläger gefahrenen
Allerdings sei der Schadenersatzanspruch wegen des Mitverschuldens des Taxifahrers auf die Hälfte zu reduzieren. Nach Anhörung der Parteien und der Lebensgefährtin des Klägers stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte und seine Freundin den Kläger vor dem Vorfall gebeten haben, anzuhalten, weil dem Beklagten schlecht sei und der Kläger dieser Bitte zunächst nicht Folge geleistet habe. Da sich jedoch nicht feststellen ließe, wie eindringlich und drängend diese Bitten waren und ob sich für den Taxifahrer die Situation tatsächlich so eilig dargestellt hatte, wie sie offensichtlich war, sei die Forderung nicht auf Null zu reduzieren, sondern ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2010
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_271-C-1132910_AG-Muenchen-zum-Schadensersatzanspruch-bei-Uebelkeit-im-Taxi-nach-Oktoberfestbesuch~N10280
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10280
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.