kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Verlust des Toupets auf dem Balkon infolge eines Sturms ist nicht von der Hausratsversicherung gedeckt. Denn der Versicherungsschutz für Sturmschäden besteht nur innerhalb von Gebäuden. Wer zudem sein Toupet nicht am Kopf befestigt, handelt grob fahrlässig. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlor ein Versicherungsnehmer im Januar 2008 sein
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der Versicherung. Der Versicherungsnehmer habe keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen gehabt, da ein versichertes Ereignis nicht vorgelegen habe.
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei der Verlust des Toupets nicht vom Versicherungsschutz umfasst gewesen. Denn dieser habe nur für Sturmschäden innerhalb von Gebäuden bestanden. Der Versicherte steckte jedoch zum fraglichen Zeitpunkt seinen Kopf aus der Wohnung. Dass sich dabei sein Körper noch in der Wohnung befand, habe keine Rolle gespielt. Denn entscheidend sei allein gewesen, dass sich sein Kopf und damit das Versicherungsobjekt "Toupet" außerhalb derselben befand. Nach allgemeiner Ansicht können Gegenstände, die sich auf dem
Darüber hinaus habe die Versicherung gemäß § 61 VVG (neu: § 81 VVG) ohnehin nicht für den Schaden einstehen müssen, so das Amtsgericht weiter. Denn der Versicherungsnehmer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht. Er habe seine Sorgfaltspflichten grob verletzt als er seinen Kopf aus der Balkontür streckte, obwohl er wusste, dass draußen ein Sturm tobte und er sein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2013
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_261-C-2941107_Verlust-des-Toupets-auf-dem-Balkon-nicht-von-der-Hausratsversicherung-erfasst~N15996
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15996
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.