kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Einem stark alkoholisiert erscheinenden Fluggast darf die Beförderung verweigert werden. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage eines Mannes gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Minderung und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung ab.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte über eine Discounterkette für sich und seine Ehefrau bei der Beklagten eine Pauschalreise über eine Pazifikkreuzfahrt sowie Hin- und Rückflug von Frankfurt über Dubai nach Brisbane zu einem Gesamtreisepreis von 7.398 Euro.
Nachdem der Kläger und seine Ehefrau beim Rückflug in Brisbane ihre Plätze in dem Flugzeug eingenommen hatten, wurde ihnen mit der Begründung, sie seien stark alkoholisiert und fluguntauglich, nach Rücksprache mit dem Kapitän des Flugzeugs die Beförderung verweigert. Sie mussten daraufhin das Flugzeug verlassen. Beide buchten sodann einen Rückflug für den Folgetag. Hierfür will der Kläger 1.752,64 Euro bezahlt haben.
Der Kläger behauptete, ihm und seiner Ehefrau sei die Beförderung zu Unrecht verweigert worden. Ihm sei neben den für den Ersatzflug aufgewendeten Kosten ein Schaden in Form eines Umsatzverlustes als Rechtsanwalt in Höhe von mindestens 600 Euro entstanden. Die Beklagte behauptete, der Kläger und dessen Ehefrau seien zu Recht des Flugzeugs verwiesen worden, da sie reiseuntauglich gewesen seien.
Die Parteien erklärten sich im schriftlichen Verfahren mit der Verwertung der in einem anderweitigen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt eingeholten Zeugenaussagen einverstanden. Die Flugbegleiterin sagte als Zeugin aus, dass sie gerade mit dem Einsteigen der Kunden im Business-Class-Bereich beschäftigt gewesen sei, als sie eine Frau mit rotem Gesicht gesehen habe, die geweint habe und sich nach besten Kräften bemüht habe, einen Herrn mit einem rot angelaufenen Gesicht zu seinem Platz zu führen. Bevor er sich gesetzt habe, habe er nach einem Glas Champagner gefragt. Ihr Chef sei zu dem Fazit gelangt, dass der Kunde nicht bis Dubai durchhalten werde. Daraufhin habe man ihn des Flugzeugs verwiesen. Als der Kunde mit Hilfe des Sicherheitsdienstes von Board gebracht werden sollte, habe er sich geweigert und angefangen zu schreien. Nach ein paar Minuten habe er allerdings doch Folge geleistet und Drohungen ausgestoßen, als er durch die Reihen gegangen sei.
Die Chefstewardess gab an, dass beide nicht geradeaus zu ihren Sitzen gegangen seien. Die Ehefrau des Klägers sei aufgebracht gewesen und habe geweint. Einer von beiden habe ihr gesagt, dass die Ehefrau sich nicht wohl fühle. Sie habe bei einem Vier-Augen-Gespräch beim Kläger starken Alkoholgeruch wahrgenommen, der sich an der Wand anlehnen musste, um nicht umzufallen. Sein Gesicht sei ganz rot gewesen und er habe sich nicht normal konzentrieren können. Als sie mit ihm gesprochen habe, seien seine Augen ganz glasig gewesen und er habe Probleme gehabt, dem Gespräch zu folgen. Er habe bestätigt,
Das Ehepaar räumte geringfügigeren Alkoholkonsum ein.
Das Amtsgericht München gab der Beklagten Recht. Eine schuldhafte Verletzung der sich aus dem Reisevertrag ergebenden Pflicht der Beklagten zur (Rück-)Beförderung des Klägers und seiner Ehefrau liege nicht vor. Der Beklagten sei vorliegend der Nachweis gelungen, dass die
Zusammenfassend hätten nach den glaubhaften Aussagen der Zeuginnen folgende Anknüpfungstatsachen für eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_182-C-1893818_Fluggast-darf-wegen-starker-Alkoholisierung-Befoerderung-versagt-werden~N28009
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28009
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.