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Ist eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, so begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 stellte eine Grundstückseigentümerin in Bayern auf ihrer Terrasse eine Wildüberwachungskamera auf. Diese
Das Amtsgericht München bestätigte seine Entscheidung. Der Antragstellerin stehe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33737
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