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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen begründen kann.
Die 54-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls fuhr damals gegen 8 Uhr mit ihrem Fahrrad zum Einkaufen zu einem
Die Klägerin bestätigte, dass Straßen und Wege im Wesentlichen frei von
Die mit den Räum- und Streupflichten befasste beklagte Unternehmerin teilte der Versicherung mit, dass das Unternehmen am 3. März 2015 den
Das Amtsgericht München gab dem Antrag der Radfahrerin gegen die Beklagte auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro und Feststellung der Verpflichtung der Klägerin, auch alle künftigen Schäden ersetzen zu müssen, statt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine Rechtsgutsverletzung durch die unstreitigen Verletzungen der Klägerin an dem rechten Mittelfinger vorliege. Diese sei durch die fahrlässige Verletzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 26915
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