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Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Postzustellerin. Sie fuhr im Januar 2017 auf den
Ihre beim Amtsgericht Augsburg eingereichte Klage begründete die Klägerin mit der Verletzung der sogenannten
Das Landgericht Paderborn stellte in seiner Entscheidung heraus, dass grundsätzlich jeder Eigentümer eines Grundstückes bei entsprechenden Witterungsverhältnissen den öffentlich zugänglichen Bereich seines Grundstücks von Eis und
Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Beklagte seine
Nachdem die Klägerin ihre zunächst eingelegte Berufung zurücknahm, ist das Urteil rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2019
Quelle: Amtsgericht Augsburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26895
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