kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Erhält jemand durch ein betrügerisches Verhalten Dritter einen Geldbetrag auf sein Konto überwiesen, ist der unberechtigte Begünstigte dazu verpflichtet, diesen Betrag zurückzuzahlen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde am 8. September 2016 vom Konto des Klägers, einem 77 Jahre alten Rentner, ein Betrag in Höhe von 4.000 Euro auf das Konto des Beklagten, einem 82-jährigen wissenschaftlichen Forscher aus München, überwiesen. Die
Der Kläger trug vor, dass er die
Danach sei ihm vom Anrufer ein Internetschutz für verschiedene Laufzeiten angeboten worden. Der Kläger habe sich für die kürzest mögliche Dauer von einem Jahr gegen Zahlung von 25 Euro entschieden, weshalb er eine
Der Beklagte trug vor, dass er selbst Opfer von Betrügern geworden sei, die sich als Mitarbeiter von Microsoft ausgegeben und ihm gleichfalls Hilfe bei der Beseitigung angeblichen Schadstoffs auf seinem Computer angeboten hätten. Ihm seien 359,90 Euro abverlangt worden. Größerer Schaden sei ihm aber durch das Ausspähen seiner Daten entstanden. Er habe die Täter bei einem ihrer zahlreichen weiteren Telefonanrufe zur Rede gestellt und ihnen mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht. Daraufhin hätten die Täter als Schadenswiedergutmachung die Zahlung eines Betrages in Höhe von 4.000 Euro angeboten. Er habe Ihnen daraufhin seine Kontoverbindung gegeben und anschließend die
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beklagten wegen Geldwäsche war von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich mangels Tatnachweises eingestellt worden.
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht. Der Kläger habe unbestritten dargelegt, dass eine Zahlung seinerseits an den Beklagten in Höhe von 4.000 Euro erfolgt sei. Der Kläger habe weiter dargelegt, dass er lediglich für 25 Euro einen Internetschutz kaufen wollte, hierbei sei die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_122-C-1912718_Durch-Telefonbetrug-zu-Unrecht-per-Ueberweisung-erhaltener-Geldbetrag-muss-zurueckgezahlt-werden~N27821
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27821
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.