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Eine Journalistin wurde wegen Verbreitung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Angeklagte im vorliegenden Verfahren ist Redakteurin einer Zeitung. In einer Dezemberausgabe 2015 erschien ein Beitrag über die
Das Urteil führt aus, dass nach den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne ausdrückliche
Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht, dass es aber immerhin nicht um Lichtbilder aus der Intimsphäre der Betroffenen geht. Die dargestellte Situation ist als solche auch nicht ehrenrührig. Zu Lasten der Journalistin wertete das Gericht, dass die Aufnahmen eine weite Verbreitung finden und dass der begleitende Kommentar an manchen Stellen auch nicht gerade schmeichelhaft für die Geschädigte und ihren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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