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Amtsgericht München, Urteil vom 29.11.2017
1115 OWi 236 Js 193231/17 -

Hund bei Hitze im Auto gelassen: Geldbuße wegen Tiermisshandlung

Tiere dürfen nicht ohne ausreichende Versorgung im Auto zurückgelassen werden

Auch Hunde dürfen bei Hitze nicht ohne ausreichende Versorgung im Auto zurückgelassen werden. Dies entschied das Amtsgericht München und verurteilte eine 29-jährige Münchnerin wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Tierschutzgesetz zu einer Geldbuße von 200 Euro, da sie ohne vernünftigen Grund fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt hatte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 29-jährige Köchin aus München hatte gegenüber der Polizei angegeben, sie habe am 13. September 2016 ihren Hund, eine Rottweiler/Doggenmischung bei offenem Autofenster auf einem Parkplatz in Hof maximal 20 Minuten im Auto gelassen. Außerdem habe sich eine Wasserschale im Auto befunden. Dabei habe sie das Auto circa alle 10 Minuten kontrolliert und beim zweiten Nachsehen sei bereits die Polizei vor Ort gewesen, die den Hund unter Augen des Sohnes gewaltsam mitgenommen habe. Ferner seien blutunterlaufene Augen bei der Rasse des Hundes ganz normal, ebenso das Hecheln, wenn es warm ist.

Hund laut Zeugenaussagen ohne ausreichend Frischluft und Wasser im Auto zurück gelassen

Eine Zeugin gab demgegenüber an, etwa kurz nach 11 Uhr das unversperrte Fahrzeug mit dem Hund erstmals wahrgenommen zu haben. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe der Hund stark gehechelt und Schaum vor dem Mund gehabt. Die Scheibe der Beifahrerseite sei etwa 5 cm geöffnet gewesen, alle anderen Scheiben verschlossen. Im Fußraum der Beifahrerseite habe eine verschlossene Flasche Wasser gelegen, aber keine Wasserschüssel. Der vernommene Polizeibeamte gab an, etwa gegen 11.20 Uhr zum Fahrzeug gekommen zu sein. Der Hund habe Schaum vor dem Mund gehabt, stark gehechelt und Eiter sei ihm aus den Augen gelaufen. Zudem habe er hyperventiliert und nach seiner Einschätzung als Hundehalter, sei der Hund "fertig" gewesen. Er selbst sei bis circa 13 Uhr am Tatort verblieben. Er habe dann einen entsprechenden Notizzettel an der Windschutzscheibe zurückgelassen. Die Betroffene sei erst gegen 16.00 Uhr auf die vom Einsatzort circa fünf Autominuten entfernte Polizeiwache gekommen und habe sich fürchterlich aufgeregt. Die Außentemperatur betrug nach amtlicher Messung 25°C im Schatten.

Nach den Ausführungen des Amtstierarztes lasse das Hyperventilieren des Hundes mit Schaum am Mund bereits auf eine eingetretene erhöhte Thermoregulationsaktivität des Hundes aufgrund eines Hitzestaus im Pkw schließen. Bei fehlender Möglichkeit Flüssigkeit aufzunehmen sei ein Austrocknen des Körpers die Folge. Dadurch können Körperfunktionen erheblich beeinträchtigt werden und sogar das Tier verenden.

Gefahr für das Tier hätte erkannt werden können

Das Amtsgericht München stellte fest, dass die Betroffene die Gefahr für den Hund durchaus hätte erkennen können. In der Presse werde häufig über solche Fälle, sei es im Auto zurückgelassene Kleinkinder oder Tiere mit den entsprechenden Gefahren berichtet. Sie hätte auch ohne weiteres durch Öffnen der Fenster und Bereitstellen einer Wasserschale das Leiden des Hundes verhindern können. Bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigte das Gerichtweiter, dass nur eine fahrlässige Begehungsweise vorläge, keine Vorbelastungen bekannt seien und eine Wiederholung bereits deswegen unwahrscheinlich sei, da die Betroffene den Besitz des Hundes aufgegeben habe, welcher sich immer noch im Tierheim in Hof befindet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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