kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Amtsgericht München verurteilte einen 46-jährigen Münchner wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Der Mann hatte seinen Hund misshandelt.
Der Mann war gemeinsam mit einem Bekannten und seiner Podenko-Mischlingshündin Flavia am 29.07.2016 im Stadtgebiet von München auf der Landsbergerstraße unterwegs mit seinem PKW. Der Hund kotete in das Auto. Dies ist in der Vergangenheit schon öfter geschehen. Der Mann hielt das Fahrzeug an und holte den Hund aus dem Kofferraum. Aus Verärgerung packte der Hundehalter das Tier mit beiden Händen an der Kehle, würgte es, so dass es vor Schmerzen laut aufjaulte und schüttelte es. Sodann holte er mit der Faust aus und schlug den Hund zweimal mit Wucht. Anschließend sprühte er dem Hund aus einer Entfernung von 30 Zentimetern gezielt Trockenshampoo ins Gesicht.
Der Vorfall wurde von einem Paar beobachtet, das ebenfalls mit dem Auto auf der Landsbergerstraße unterwegs war. Vor Gericht sagte die Beifahrerin als Zeugin aus. "Von rechts sei ein Auto angerast gekommen und habe gebremst. Der Angeklagte sei ausgestiegen und habe herumgeschrien. Er sei zur Beifahrertür gegangen, er habe den Hund gewürgt und geschüttelt. Das Schütteln habe zwischen 2 und 4 Sekunden gedauert. Die Zeugin gab an, sie habe gesehen, wie er mit der Faust auf den Hund eingeschlagen habe. Sie habe gesehen, dass der Hund getroffen worden sei. Der Hund habe auch richtig laut aufgejault. Sie habe daraufhin die Polizei gerufen", so das Urteil.
Vor Gericht wurde auch eine Ärztin vom Veterinäramt als Zeugin vernommen zu der Halterbeziehung. "Der Angeklagte sei mit seinem Hund am 17.11.2016 im Veterinäramt erschienen. Der Hund habe im Sprechzimmer Kot abgesetzt, was äußerst ungewöhnlich sei. Der Hund habe einen unausgeglichenen und ungezogenen Eindruck gemacht. Sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte den Hund im Griff habe. Sie habe ihm daher den Rat erteilt, eine Hundeschule aufzusuchen. Der Hund machte nicht den Eindruck, Angst vor dem Angeklagten zu haben, hört jedoch auch nicht auf dessen Kommandos", so das Urteil. Das Gericht führt weiter aus: "Der Angeklagte war daher schuldig zu sprechen der rohen und quälerischen Tiermisshandlung gem. §§ 17 Nr. 2 a und 17 Nr. 2 b TierSchG, § 52 StGB. Der Angeklagte hat dem Hund Flavia erhebliche Schmerzen zugefügt. Es handelt sich sowohl bei dem Würgen wie auch den beiden Faustschlägen und insbesondere dem Sprühen mit Trockenshampoo ins Gesicht der Hündin sowohl nach Art als auch nach Dauer um gewichtige Beeinträchtigungen."
Zugunsten des Münchners wertete das Gericht, das er aus einem Affekt heraus gehandelt hat und bei dem Hund keine bleibenden Schäden entstanden sind. Bei der Höhe der Strafe wurde unter anderem auch berücksichtigt, dass der Münchner ALG II- Empfänger ist und von seiner Mutter finanziell unterstützt wird.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2017
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_111-Cs-230-Js-20982016_Geldstrafe-wegen-Verstoss-gegen-das-Tierschutzgesetz-Hundehalter-misshandelte-seinen-ins-Auto-kotenden-Hund~N24754
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24754
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.