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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Weidestäbchen, die ein bis zwei Zentimeter aus einem Weidekorb herausragen, keine besondere Gefahrenquelle darstellen.
Lesetipp - refrago:
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war zum Einkaufen in einem
Die Haftpflichtversicherung des Supermarktes lehnte die Schadensregulierung ab. Auch der
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf
Das Gericht stellt weiter fest, dass die Klägerin selbst dann keinen Anspruch hätte, wenn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24247
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