wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 13.09.2007
28 C 331/07 -

Passersatz muss von Fluggesellschaften akzeptiert werden

Reisende mußte auf andere Fluggesellschaft ausweichen

Wer seinen Personalausweis oder Reisepass nicht dabei hat, dafür aber ein von der Bundespolizei ausgestelltes Ersatzreisedokument, muss von einer Fluggesellschaft auch transportiert werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Lübeck hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Reisende fest, dass sie Personalausweis und Reisepass vergessen hatte. Sie ließ sich daher am Flughaften im Büro der Bundespolizei ein Ersatzreisedokument ausstellen. Ein solches Dokument stellen die Beamten aus, wenn die Identität des Reisenden glaubhaft gemacht werden kann (z.B. durch Vorlage eines Führerscheins oder abgelaufenen Passes).

Fluggesellschaft verweigert die Beförderung mit dem Ersatzreisedokument

Leider half der Frau das Ersatzreisedokument nicht. Die irische Fluggesellschaft verweigerte ihr den Zutritt zu dem gebuchten Flug von Lübeck nach Stockholm und verwies auf ihre Beförderungsbedingungen. Danach sei für den Flug ein "gültiger Reisepass" oder ein "gültiger Personalausweis" bei der Abfertigung vorzuzeigen. Die Frau musste auf eine andere Fluggesellschaft ausweichen, wofür sie 750,- EUR verauslagte. Dieses Geld verlangte sie von der irischen Fluggesellschaft zurück.

Gericht: Fluggesellschaft durfte Beförderung nicht verweigern

Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Lübeck. Die Fluggesellschaft hätte die Beförderung hier nicht verweigern dürfen, weil die Reisenden ein von der Bundespolizei ausgestelltes Ersatzreisedokument vorgelegt habe. Dieses wäre im Einreiseland auch als Ausweispapier akzeptiert worden. Soweit die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft hier etwas anderes vorgesehen hätten, verstießen sie gegen deutsches Recht, urteilte das Gericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2008
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Luebeck_28-C-33107_Passersatz-muss-von-Fluggesellschaften-akzeptiert-werden.news6257.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6257 Dokument-Nr. 6257

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.