wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 17.05.2018
1 C 351/18 -

Kein Einbehalt eines Sicher­heits­zuschlags von Mietkaution nach Mietvertragsende bei Ver­brauchs­ermittlung noch offener Betriebskosten aufgrund vorhandener Ablesewerte

Verbrauchsermittlung und Vergleich mit früherer Abrechnung ergibt zuverlässig zu erwartenden Nachzahlungsbetrag

Zwar darf ein Vermieter nach Mietvertragsende wegen noch offener Neben­kosten­abrechnungen einen Sicherheitszuschlag von der Mietkaution einbehalten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ihm die Ablesewerte der noch zu fertigenden Abrechnung zur Verfügung stehen und er somit mittels Vergleichs einer früheren Abrechnung zuverlässig den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag ermitteln kann. In diesem Fall erstreckt sich der Einbehalt nur auf den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall behielten die Vermieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im April 2017 von der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.400 EUR 700 EUR wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 ein. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er verwies darauf, dass die Abrechnung 2016 einen Nachzahlungsbetrag von 18,73 EUR ergab. Die Vermieter dürfen daher nur 20 EUR einbehalten. Die Vermieter rechtfertigten den Einbehalt der 700 EUR damit, dass der Nachzahlungsbetrag möglicherweise diesmal höher ausfallen könnte. Dem Mieter interessierte dies nicht und erhob daher Klage auf Zahlung von 680 EUR.

Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution

Das Amtsgericht Ludwigsburg entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Auszahlung von 680 EUR zu. Wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung und ausgehend vom Nachzahlungsbetrag aus der Abrechnung 2016 dürfen die Vermieter 20 EUR von der Mietkaution einbehalten.

Kein Sicherheitszuschlag aufgrund zuverlässiger Ermittlung des zu erwartenden Nachzahlungsbetrags

Da die Kaution eine Sicherungsfunktion aufweise und auch unvorhersehbare Veränderungen absichern solle, so das Amtsgericht, sei dem Vermieter grundsätzlich ein ausreichender Sicherheitszuschlag zuzugestehen. Ein solcher Zuschlag sei hier aber nicht erforderlich gewesen, da ein Sicherungsbedürfnis aufgrund dessen, dass den Vermietern die Ablesewerte der noch zu fertigenden Abrechnung zur Verfügung standen, nicht bestanden habe. Die Vermieter haben den Verbrauch ermitteln und mit der vorherigen Abrechnung vergleichen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2018
Quelle: Amtsgericht Ludwigsburg, ra-online (zt/WuM 2018, 720/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2018, 720Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2018, Seite: 720

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Ludwigsburg_1-C-35118_Kein-Einbehalt-eines-Sicherheitszuschlags-von-Mietkaution-nach-Mietvertragsende-bei-Verbrauchsermittlung-noch-offener-Betriebskosten-aufgrund-vorhandener~N26750

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26750 Dokument-Nr. 26750

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.