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Kommt es zu Lackschäden an einem Heizungskörper, weil der Wohnungsmieter an dem Heizkörper einen Handtuchtrockner befestigt, so stellt dies einen vertragsgemäßen Gebrauch dar. Eine Schadensersatzpflicht des Mieters besteht daher gemäß § 538 BGB nicht. Vielmehr ist die Abnutzung der Lackierung durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Lingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Wohnungsmieter
Das Amtsgericht Lingen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2020
Quelle: Amtsgericht Lingen, ra-online (WuM 2019, 736/rb)
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Dokument-Nr. 28271
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