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Begeht ein Mieter Stromdiebstahl, so rechtfertigt dies dann weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung, wenn der eingetretene Schaden als geringfügig anzusehen ist. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Schaden in Höhe von 50 € entstanden ist. Dies hat das Amtsgericht Leverkusen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Leverkusen erhielten im Herbst des Jahres 2023 eine
Das Amtsgericht Leverkusen entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Das Amtsgericht schätzte den durch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2024
Quelle: Amtsgericht Leverkusen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34395
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